So vielfältig und interessant ist das kulturelle Leben der beiden Staaten – Deutschlands und der Ukraine – so unterschiedlich und potenziell unbegrenzt kann die bilaterale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet sein. Und die Aufgabe der Staatsorgane ist, die Voraussetzungen für die Verbesserung der Kooperation zu schaffen, um vor allem KünstlerInnen und VertreterInnen der kreativen Industrie, die Kreativität, Fähigkeiten, Talent und kreatives Denken von beiden Völkern zu verbinden.
Ein wichtiges Element der Verbesserung der Zusammenarbeit und der Förderung der Verbreitung von der kulturellen Präsenz der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland ist die finanzielle Unterstützung der Projekte seitens des Staates oder der Förderer. Solche Projekte sollen finanziert werden, die unser Land und ihre vielfältige Kultur in Deutschland darstellen können. Eine Hauptrolle sollen dabei die Ukrainische Kulturstiftung beim Ministerium https://ucf.in.ua/ sowie das Ukrainische Institut http://ui.org.ua/ spielen, die entsprechende Zuschüsse zur Verfügung stellen. Die Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg, München und Frankfurt am Main unterstützen einige Projekte im Rahmen des Vorschusses nach dem Programm „Finanzielle Unterstützung der internationalen positiven Bildbildung der Ukraine, der Aktivitäten des Ukrainischen Instituts sowie der Veranstaltungen bezüglich der Verstärkung der Kontakte mit den UkrainerInnen, die im Ausland leben“.
Jetzt gilt der Vertrag zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit im Kulturbereich von 15. Februar 1993 als eine vertragsrechtliche Basis der Zusammenarbeit im Kulturbereich.
Auf der zwischenstaatlichen Ebene wird eine aktive Tätigkeit auch im Rahmen der ukrainisch-deutschen regierungsübergreifenden Kommissionen durchgeführt. Zum Beispiel werden jährlich die Tagungen der Deutsch-ukrainischen Kommission für die Personen der deutschen Abstammung, die in der Ukraine wohnen, durchgeführt. Zu den Hauptrichtungen der Tätigkeit dieser Kommission gehören die Fragen der Befriedigung der Lernbedürfnisse, der kulturellen und informationellen Bedürfnisse der Menschen der deutschen Abstammung, die in der Ukraine wohnen. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten ist es gelungen, über 400 solche Projekte zu verwirklichen.
Sehr aufschlussreich sind die Ergebnisse der erfolgreichen Kooperation der Gemischten ukrainisch-deutschen Kommission für Rückkehr und Rückerstattung der verlorenen und illegal verlagerten während und infolge des Zweiten Weltkrieges Kulturgüter, und zwar wurde am 14. März 2019 ein einzigartiges kulturelles und historisches Artefakt – die Urkunde vom Peter dem Ersten vom Jahr 1708 – an die ukrainische Seite übergeben. Dieses Artefakt hat den von Russland aufgedrängten Mythos über die historische Zugehörigkeit der Kyjiwer Metropole zu Moskau zerstört, und ihre Unterordnung gegenüber von Konstantinopel bestätigt. Zu einem wichtigen Element der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Rahmen der oben genannten Kommission ist die Forschungsarbeit geworden, die von den ukrainischen Experten im Mai 2019 in München, Koblenz, Uhldingen-Mühlhofen sowie Freiburg durchgeführt wurde. Deren Ziel war die ukrainischen Kulturgüter zu entdecken, die während und infolge des zweiten Weltkrieges verloren gegangen sind.
Ein wichtiges Ereignis in der ukrainisch-deutschen überregionalen Zusammenarbeit war die Eröffnung der Memorialtafel des ukrainischen Komponisten Mykola Lysenko am 16. Juni 2019. Die befindet sich in Leipzig an der Wand des Hauses, wo der Komponist während seines Studiums am Konservatorium gewohnt hat. Das Memorialschild war ein Geschenk von der Stadt Kyjiw. Im Großen und Ganzen gibt es in Deutschland Dutzende der Gedenkstätte, die die Ukraine vertreten. In Berlin auf der Johannisstraße 11 befindet sich die Memorialtafel der ukrainischen Dichterin Lesja Ukrainka. In der Nähe von dem Hauptbahnhof hängt die Memorialtafel am Ort der ersten diplomatischen Mission der Ukraine in Berlin aus dem Jahr 1918. Am Heidelberger Platz 1 befindet sich das Haus mit Dreizack, das am Anfang des 20. Jahrhunderts dem ukrainischen Anwalt Lewytski gehörte. Bis jetzt gibt es auf dessen Fassade das Wappen der Ukraine zu sehen.
In den Jahren 2019-2020 wurden zusammen mit Partnern der Botschaft der Ukraine im kulturhumanitären Bereich Dutzende von großen Image-Events organisiert, manche davon verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Die literarische Dimension bleibt ebenfalls ein wichtiges Tätigkeitsfeld. So finden jährlich Dutzende literarischer Lesungen der besten Vertreter der zeitgenössischen ukrainischen Literatur (S. Zhadan, J. Andruchowytsch, O. Irwanez, O. Stjazhkyn, O. Stomyn usw.) in Deutschland statt. In den letzten Jahren hat die Ukraine ihre Autoren und Verleger jeden Herbst auf der Internationalen Frankfurter Buchmesse würdig vorgestellt.
Die Zusammenarbeit mit der ukrainischen Gemeinde in Deutschland, die jährlich an einer Reihe von Veranstaltungen zum Gedenken an wichtige Daten und Ereignisse der ukrainischen Geschichte, zur Wahrung der nationalen Identität und zur Förderung der ukrainischen Kultur in Deutschland beteiligt, nimmt eine separate Nische ein. In dieser Hinsicht hat die Tätigkeit des ukrainischen Kinoclubs Berlin, der in den elf Jahren seines Bestehens mehr als 200 Aufführungen des ukrainischen Kinos veranstaltet hat, eine besondere Aufmerksamkeit auf sich gezogen und den Zuschauern einen Schleier unbegrenzten Potenzials der ukrainischen Filmindustrie offenbart.
Ein wichtiges Zentrum der Verbreitung und Unterstützung der ukrainischen Kultur sind die ukrainischen Wochenendeschulen. Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 20 von solchen. Sie funktionieren in den deutschen Großstädten – Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt-am-Main, München, Dresden usw. Die Anzahl der Schüler steigt mit jedem Jahr.
Man kann sich mit den ukrainischen Initiativen, die in Deutschland aktiv sind, auf der Plattform „Ukraine in Deutschland https://ukrainenow.de/ vertraut machen. Die Plattform wurde dank der finanziellen Unterstützung der Botschaft der Ukraine deutlich erweitert.
Im Bereich der Jugendpolitik und Bildung sind das Abkommen zwischen dem Ministerium für Familie und Jugend der Ukraine und dem Bundesministerium für Familie, Frauen und Kinder der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik vom 26. August 1993 und das Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Entsendung von DeutschlehrerInnen an ukrainische Bildungseinrichtungen gültig.