Sehr geehrte Damen und Herren,
jede natürliche Person darf in der Botschaft die Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft überprüfen lassen. Dazu muss entsprechendes Formular ausgefüllt und in der Botschaft zusammen mit folgenden Unterlagen persönlich eingereicht werden:
- Pass;
- Geburtsurkunde;
- Kopien der Pässe und der Geburtsurkunden der Eltern (im Falle ukrainischer Abstammung);
Konsulargebühr für die Überprüfung der Zugehörigkeit zur ukrainischen Staatsbürgerschaft beträgt 28 EUR und kann vor Ort mit einer EC-Karte bezahlt oder auf das Konto der Botschaft überwiesen werden.
Die Bearbeitungsfrist ist nicht gesetzlich festgesetzt und hängt von der Klarheit der persönlichen Daten ab. Das Verfahren kann von ca. 30 bis ca. 90 Tage dauern.
Beantragen Sie bitte einen Termin unter [email protected] mit einem Vermerk "Staatsbürgerschaftszugehörigkeitsüberprüfungsantrag".