Zum Zwecke einer erleichterten und verbesserten Koordinierung hat unsere Botschaft ein Sonderkonto bei einer deutschen Bank eröffnet, um Gelder für die akutesten und dringendsten Bedürfnisse der Ukraine, während des andauernden Krieges gegen uns, aufzubringen.
Durch die Koordination der Botschaft werden die erhaltenen Mittel punktuell für den wirksamen Schutz der Ukraine verteilt.
Bankdaten:
Kontoinhaber: Botschaft der Ukraine
IBAN: DE85 1004 0000 0266 7475 10
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Hilfe für die Ukraine
Die Botschaft der Ukraine bedankt sich herzlich für die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Ukraine und den Beitrag zur Bewältigung der humanitären Folgen des umfassenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Um humanitäre Hilfe in die Ukraine zu bringen, muss der ukrainische Empfänger die entsprechenden Daten in ein spezielles Register eintragen.
Empfänger sind juristische Personen, die im Register der Empfänger humanitärer Hilfe eingetragen sind. Die Empfänger sind Vermittler zwischen den Spendern und den Endverbrauchern der humanitären Hilfe. Dies ist eine Norm der aktuellen Gesetzgebung der Ukraine.
Demnach muss eine ausländische Wohltätigkeitsorganisation humanitäre Hilfe ausschließlich mit Hilfe eines ukrainischen Empfängers leisten, der im Empfängerregister eingetragen ist https://good.gov.ua/.
Das Zollanmeldeformular wurde aktualisiert – es muss die Nummer des Empfängers humanitärer Hilfe enthalten (vier Ziffern, die nach der Registrierung über das automatisierte System https://good.gov.ua/ vergeben werden). Das Formular lässt sich unter http://surl.li/nuvar herunterladen.
Bestehen Fragen zur Anmeldung im Automatisierten System zur Registrierung humanitärer Hilfe?
Kontaktieren Sie das Kontaktzentrum des Staatsunternehmen „IOC des Ministeriums für Sozialpolitik der Ukraine“ unter: (044)-494-19-10 oder per E-Mail: [email protected] .
Bei Fragen zur Zoll-Anmeldung wenden Sie sich an den Staatlichen Zolldienst der Ukraine: https://customs.gov.ua/contacts
Der aktuelle Rechtsrahmen zur Regelung der Einfuhr und Abrechnung humanitärer Hilfe:
✔️Gesetz der Ukraine „Über die humanitäre Hilfe“: http://surl.li/ekoyb
✔️ Entscheidung des Ministerkabinett der Ukraine Nr. 953: http://surl.li/mmqsy
✔️ Verordnung des Ministeriums für Sozialpolitik Nr. “467-Н” über die Implementierung methodischer Empfehlungen zur Organisation der Einfuhr von Fahrzeugen, Gütern für militärische Zwecke und Güter mit doppeltem Verwendungszweck unter Bedingungen des Kriegszustandes: http://surl.li/nuxju
Antworten auf häufig gestellte Fragen (auf Ukrainisch für Empfänger).
#HUMANITÄRE HILFE |
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Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine |
Spender |
Empfänger
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Endverbraucher |
Natürlicher oder juristische Person |
Juristische Person oder Vertretung der ausländischen Organisation (ohne den Status einer juristischen Person) |
Natürlicher oder juristische Person |
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Nutz das digitale System für die Einfuhr der humanitären Hilfe |
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Gibt Informationen über die bereitgestellten Waren |
Erstellt die Daten über die Waren im System |
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Erstellt die Zoll Deklaration |
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Übergibt die Waren an den Empfänger |
Bringt die humanitäre Hilfe ins Land ein |
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Verteilt die Hilfe entsprechend den Bedürfnissen |
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Wenn der Empfänger eine Haushaltsinstitution ist, wird eine Inventarbeschreibung der Waren eingereicht.
Handelt es sich NICHT um eine Haushaltsinstitution und erhaltene Waren nicht mit dem übereinstimmen, was in der Deklaration angegeben wurde, wird eine Inventarbeschreibung eingereicht |
Endgültiger Empfänger der Hilfe |
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Berichtet über die Verteilung in dem Digitalsystem |
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