• A-
    A+
  • Für Sehbehinderte
  • Deutsch
  • Українською
Visum
Veröffentlicht am 03 März 2020 Jahr 19:21

Visumpflicht

Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Ukraine vom 26.07.2005 genießen die Staatsbürger der EU-Länder, der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie Fürstentums Liechtenstein für die Reisen bis 90 Kalendertage im Laufe von 180 Kalendertagen ein visumfreies Regime.

Die Staatsbürger mancher anderen Staaten genießen auch ein visumfreies Regime bei den Reisen in die Ukraine. Konkrete Auskunft über die Einreiseregime für Ausländer diesbezüglich können Sie auf der Webseite des ukrainischen Außenministeriums bekommen:

http://old.mfa.gov.ua/en/consular-affairs/entering-ukraine/visa-requirements-for-foreigners

Entsprechend den internationalen Abkommen der Ukraine brauchen die Staatsbürger von Aserbaidschan, Belarus, Armenien, Georgien, Moldau, Russischen Föderation und Usbekistan für die Einreise in die Ukraine kein Visum.

Visumgebühren

Für die Bearbeitung von Anträgen auf ein langfristiges Visum (Typ D) für Staatsbürger von Deutschland, Japan, Korea, Lettland, Litauen, Montenegro, Polen, Serbien und  Slowakei wird keine Gebühr erhoben.

Die Höhe der Visumgebühren  für die Staatsbürger von Australien, Österreich, Algerien, Angola, Belgien, Großbritannien, Dänemark, Israel, Irland, Italien, Kanada, Côte d'Ivoir, Makedonien, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Südsudan, Portugal, Rumänien, Slowenien, Oman, USA, Tunesien, Finnland, Frankreich und Tschechien wird auf der Grundlage der Gegenseitigkeit bestimmt. 

http://old.mfa.gov.ua/en/consular-affairs/con/visa

 

Visumbeantragung und Liste der Unterlagen

WICHTIG: Um einen Termin für die Visumbeantragung bei der Botschaft der Ukraine in Berlin zu vereinbaren, melden Sie sich rechtzeitig unter http://visa.mfa.gov.ua an. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung eines Visumantrags in einigen Fällen bis zu 30 Tage dauern kann.

Die Unterlagen für Visaerteilung können persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden (die Vollmacht soll notariell beglaubigt sein).

Die Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine ist für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Die Konsularbezirke anderer diplomatischen Vertretungen der Ukraine in Deutschland sind unter dem Link http://germany.mfa.gov.ua/de/consular-affairs/contacts überprüfbar.

Für die Beantragung eines Visums sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Ein gültiger Original-Reisepass oder ein Kinderreisepass, falls das Kind nicht in den Reisepass des Elternteils eingetragen ist. Der Reisepass soll mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise aus der Ukraine gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.

2. Ein Visumformular (ist nach der Anmeldung unter http://visa.mfa.gov.ua und Terminvereinbarung auszudrucken). Für die Kinder, die in den Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, werden gesonderte Visumformulare eingereicht. Visumformulare der Minderjährigen werden von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben.

3. Zwei Passbilder, Format 3 x 4 cm.

4. Eine in der Ukraine geltende Reisekrankenversicherung.

5. Ein Nachweis für finanzielle Absicherung. Mehr dazu herunterladen

6. Die Konsulargebühr ist nach der Vorsprache mit dem zuständigen konsularischen Mitarbeiter der Botschaft bzw. des entsprechenden Generalkonsulats zu bezahlen.

7. Für Minderjährige, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. eines nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Die Erklärung soll erstmals notariell beglaubigt und danach bei einem Landgericht mit Apostille versehen sein.  

8. E-Mail Bestätigung über einen vereinbarten Termin.

Für die Staatsbürger von Drittländern ist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.

Abhängig vom Ziel der Einreise und des Visumtyps ist zusätzlich eine der folgenden Unterlagen einzureichen:

I. Für die Beantragung eines Transitvisums (Typ B)

- Einen Nachweis des Transitcharakters der Reise (ggf. – Visum für ein Drittland, Ticket usw.)

- Einen Nachweis des Transitcharakters der Beförderung von Gütern und Passagieren mit Straßenfahrzeugen

- Eine Lizenz für internationale Transporte, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Aufenthaltsstaates

II. Für die Beantragung eines kurzfristigen Visums (Typ C, Aufenthalt bis 90 Tage im Laufe von 180 Tagen)

Offizielle Einladung einer in der Ukraine registrierten juristischen Person.

Eine notariell beglaubigte Originaleinladung von einem Bürger der Ukraine oder einem Ausländer oder einem Staatenlosen, der sich rechtmäßig in der Ukraine aufhält.

Eine Einladung eines Ministeriums oder eines anderen Zentralexekutivorgans, einer staatlichen Institution, eines staatlichen Unternehmens oder einer staatlichen Organisation

Einen Vertrag über Güter- und Personenkraftverkehr, sowie Lizenz für internationale Transporte

Eine Bescheinigung des ausländischen Ukrainers

Einen Nachwies des touristischen Charakters der Reise gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über den Tourismus“ (zum Beispiel, touristisches Voucher, Hotel- und Flugticketbuchung)

Eine Einladung einer ukrainischen medizinischen Einrichtung

Einen Nachweis für eine ausländische Investition in Wirtschaft der Ukraine in Auslandswährung

Eine Einladung einer religiösen Organisation, die mit der staatlichen Behörde abgestimmt sein soll, die diese Organisation registriert hat, zum kurzfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualien oder andere kanonische Tätigkeit

Einen Antrag des Leiters eines ausländischen Massenmediums auf Erteilung eines Visums für einen ausländischen Korrespondenten oder Vertreter eines ausländischen Massenmediums im Falle der Einreise in die Ukraine zum kurzfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten

Einen Antrag staatlicher Behörden ausländischer Staaten oder internationalen Organisationen

III. Für die Beantragung eines langfristigen Visums (Typ D, Aufenthalt über 90 Tage im Laufe von 180 Tagen)

Arbeitsvisum

Eine vorschriftsgemäß beglaubigte Kopie der Genehmigung für die Beschäftigung eines Ausländers oder Staatenlosen, ausgestellt von einem Staatlichen Beschäftigungszentrum. Die Ausländer oder Staatenlose, die nach der Gesetzgebung der Ukraine Arbeit ohne entsprechende Genehmigung aufnehmen dürfen, legen Arbeitsvertrag vor. Die ausländischen Ukrainer legen, außer einem Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung des ausländischen Ukrainers vor

oder

Eine Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale, Abteilung, Vertretung oder einer anderen Struktureinheit einer gesellschaftlichen (Nichtregierungs-) Organisation eines ausländischen Staates

oder

Eine Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Vertretung eines ausländischen Wirtschaftssubjekts, die mit dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel abgestimmt sein soll

oder

Eine Einladung einer vorschriftsgemäß registrierten Filiale oder Vertretung einer ausländischen Bank

Immigrationsvisum

Eine Kopie der Entscheidung über die Einwanderungsgenehmigung, ausgestellt bei einer territorialen Behörde oder Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes

Studentenvisum

Das Original einer vorschriftsgemäß ausgestellten Einladung zum Studium

Bei Beantragung eines Studentenvisums müssen zusätzlich die Unterlagen vorgelegt werden, die bei der entsprechenden ukrainischen Hochschule einzureichen sind:

1)      Bildungszeugnis mit den erhaltenen Fachnoten

2)      Geburtsurkunde

3)      ein bei der offiziellen Gesundheitsbehörde des Herkunftslandes beglaubigte Gesundheitszertifikat, das nicht früher als zwei Monate vor Einreise in die Ukraine ausgestellt wurde.

Das Bildungszeugnis, Gesundheitszertifikat und Geburtsurkunde müssen legalisiert werden oder mit Stempel „Apostille“ bei den zuständigen Behörden des Ausstellungslandes beglaubigt sein, sowie ins Ukrainische von einem vereidigtem Übersetzer übersetzt werden (die Übersetzungen sollen auch mit Apostille bei einem Landesgericht mit Apostille versehen sein).

Visum im Rahmen eines Projektes für internationale technische Hilfe

Eine Einladung einer staatlichen Institution, eines Unternehmens oder einer Organisation, die/ das Empfänger der internationalen technischen Hilfe ist, sowie eine Kopie der Registrationskarte des Projektes

Religionsvisum

Eine Einladung einer religiösen Organisation, die mit der staatlichen Behörde abgestimmt sein soll, die diese Organisation registriert hat, zum langfristigen Aufenthalt in der Ukraine für Verbreitung der religiösen Lehren, Durchführung der Religionsritualien oder andere kanonische Tätigkeit

Journalistenvisum

Einen Antrag eines ausländischen Massenmediums, der mit dem Staatlichen Komitee für Fernsehen und Radio abgestimmt sein soll. Mehr dazu unter dem Link http://comin.kmu.gov.ua/control/uk/publish/category/system?cat_id=90847

Diplomatenvisum

Ein Ersuchen ausländischer Behörden oder internationalen Organisationen um Erteilung von Visa für die in die Ukraine zum langfristigen Aufenthalt zwecks Wahrnehmung ihrer Pflichten einreisenden Mitarbeiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen sowie internationaler Organisationen und deren Vertretungen als auch ihre Familienangehörigen

Visum für kulturelle, wissenschaftliche und freiwillige Tätigkeit

Eine Einladung einer entsprechenden staatlichen Behörde, die für Implementierung der kulturellen und wissenschaftlichen Programme, sowie Bildungs- und Volontär-Programme zuständig ist, oder Einladung der vorschriftsgemäß registrierten Volontär-Organisation

Visum für Familienzusammenführung

Ein Dokument, das die Ehe mit einem/einer Staatsbürger/in der Ukraine bestätigt

oder

Ein Dokument, das die Zugehörigkeit zur Familie eines Ausländers oder eines Staatlosen bestätigt, der eine Bescheinigung für einen zeitweiligen oder ständigen Wohnsitz in der Ukraine hat (die ausländische Dokumente sollen legalisiert oder, beziehungsweise, mit Apostille versehen und danach von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt worden sein), notariell beglaubigte Kopie der entsprechenden Bescheinigung, sowie eine Bestätigung über den benötigten Unterhalt der Familienmitglieder in der Ukraine

oder

Eine Genehmigung des Außenministeriums der Ukraine für die Erteilung von Visa für Familienangehörige einer Person, der in der Ukraine den Flüchtlingsstatus gewährt wurde

Outdated Browser
Для комфортної роботи в Мережі потрібен сучасний браузер. Тут можна знайти останні версії.
Outdated Browser
Цей сайт призначений для комп'ютерів, але
ви можете вільно користуватися ним.
67.15%
людей використовує
цей браузер
Google Chrome
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux
9.6%
людей використовує
цей браузер
Mozilla Firefox
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux
4.5%
людей використовує
цей браузер
Microsoft Edge
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
3.15%
людей використовує
цей браузер
Доступно для
  • Windows
  • Mac OS
  • Linux