Die vertragsrechtliche Grundlage der ukrainisch-deutschen Beziehungen besteht heute aus 89 Dokumenten völkerrechlichten Charakters, die in den Jahren 1992-2013 abgeschlossen wurden, davon 43 Vereinbarungen auf der staatlichen und Regierungsebene.
Zum ersten politischen Dokument der bilateralen Willenserklärung wurde die Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland, die am 9. Juni 1993 in Kiew vom ehemaligen Präsidenten der Ukraine Leonid Krawtschuk und Bundeskanzler Helmut Kohl unterzeichnet wurde.
Heutzutage arbeiten die Ukraine und Deutschland an Erweiterung der vertragsrechtlichen Grundlage der bilateralen Beziehungen.
Der größere Bestandteil von der rechtlichen Grundlage der bilateralen Beziehungen setzt sich aus den Vereinbarungen und Kooperationsprogrammen der Zusammenarbeit auf der zwischenbehördlichen Ebene zusammen.
Die heutigen ukrainisch-deutschen Beziehungen entwickeln sich auf einer soliden vertragsrechtlichen Grundlage und die wichtigsten Dokumente darunter sind:
I. Gültige Normenrechtsunterlagen der Deutsch-Ukrainischen Zusammenarbeit
- Abkommen über die Binnenschifffahrt vom 14.07.1992
- Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit vom 15.02.1993
- Abkommen über die unbeschränkte Bewegungsfreiheit 15.02.93
- Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland vom 09.06.1993.
- Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes vom 10.06.1993
- Vertrag über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik vom 10.06.1993
- Abkommen über die Seeschifffahrt vom 10.06.1993
- Abkommen über den grenzüberschreitenden Straßenverkehr vom 10.06.1993
- Abkommen über Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz vom 10.06.1993
- Abkommen über Entsendung der deutschen Lehrkräfte in die ukrainischen Bildungseinrichtungen vom 10.06.1993
- Abkommen über den Luftverkehr vom 10.06.1993
- Vereinbarung über jugendpolitische Zusammenarbeit vom 27.08.1993
- Vertrag zwischen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland über die Entwicklung der globalen Zusammenarbeit im Bereich der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik vom 05.11.1993
- Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen der Eliminierung von Nuklearwaffen vom 24.03.1994
- Abkommen zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland über die Förderung der Investierung und den Schutz der Investitionen vom 29.06.1996
- Abkommen über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland und in der Ukraine vom 29.05.1996
- Rahmenabkommen über Beratung und technische Zusammenarbeit vom 29.05.1996
- Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 04.10.1996
- Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen vom 29.05.1998
- Abkommen zwischen dem Ministerium für Agrarpolitik der Ukraine und dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 19.01.2001
- Аbkommen zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland über finanzielle Zusammenarbeit vom 20.02.2004
- Abkommen über die Zusammenarbeit im Veterinärbereich vom 20.02.2004
- Abkommen zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung vom 30.08.2010
- Abkommen zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland über finanzielle Zusammenarbeit vom 30.12.2011
- Gemeinsame Erklärung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Fortbildung von Führungskräften der Wirtschaft der Ukraine zwischen der Regierung der Ukraine Deutschland und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland 23.05.2013 (verlängert bis 2019)
- Stellungnahme der Regierung der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der Einführung des Projekts „Energieeffizienz in Gemeinden“ vom 06.02.2014
- Abkommen zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland über die finanzielle Zusammenarbeit (Assignierung 2010 und 2011, kommunales Programm zum Klimaschutz II (Projekt „Kommunale Wasserwirtschaft der Stadt Tscherniwzi, Stadium I“)
- Stellungnahme zu den gemeinsamen Vorhaben der Regierung der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des ungebundenen Finanzkredits in Höhe von 500 Mio. Euro vom 01.04.2015
- Rahmenvertrag der individuellen Kreditvergabe zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der KfW, Frankfurt am Main für das deutsche Garantieschema bezüglich des ungebundenen Finanzkredits (UFK) für die Ukraine ab 10.04.2015
- Finanzvertrag zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der KfW, Frankfurt am Main in Höhe von 14 Mio. Euro zur Unterstützung des Projekts „Förderung der Naturschutzgebiete der Ukraine“ vom 10.04.2015
- Vertrag zwischen der Regierung der Ukraine und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland zur Gründung der Deutsch-Ukrainischen Industriehandelskammer vom 23.10.2015
- Vergleichsvertrag zwischen dem Justizministerium der Ukraine und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bezüglich der Regulierung des Rechtstreits um die Entschädigungskompensation der Investitionsgarantien des Unternehmens „Gebr. Sanders GmbH & CO KG“ vom 23.10.2015
- Staatlicher Garantievertrag zur Kreditvergabe der EBWE in Höhe von 300 Mio. Dollar zur Finanzierung des Erwerbs von Gas des Unternehmens NAK „Naftohas Ukrajiny“ vom 23.10.2015
- Individueller Kreditvertrag zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der KfW im Rahmen des Projekts „Wiederaufbau der Umspannwerke im Osten der Ukraine“ vom 10.10.2016
- Gemeinsame Erklärung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Fortbildung von Führungskräften der Wirtschaft der Ukraine zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 20.07.2017