Laut den von ukrainischen Generalkonsul in Rostow-am-Don überpüften und den betroffenen ukrainischen Behörden bestätigten Informationen, hat die russische Seite am 12. Juni die Ausfuhr von 16 Waisenkindern ohne notwendige Dokumente, nur mit den Ablichtungen der Geburtsurkunden ermöglicht, welche von den bewaffneten Vertretern der sogenannten «Donezk Volksrepublik» in der Stadt Snizhne entführt wurden.
Zu diesem Zeitpunkt befinden sich die entführten Kinder in der Stadt Donetsk des Rosrower Gebietes der Russischen Föderation.
Somit verletzte Russland auf eine grobe Weise das Abkommen zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation über visumfreie Reisen (1997) sowie die in multilateralen Abkommen übernommenen internationalen Verpflichtungen bezüglich der Rechte der Kinder, insbesondere der Artikel 11 und 35 der UN-Konvention über die Kinderrechte.
Angesichts der fehlenden Genehmigungen für die Ausreise von Kindern ins Ausland sind solche Handlungen als internationale Entführung und illegale Transportierung von Kindern zu qualifizieren mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen für die Verbrecher und andere Seiten, bei deren Unterstützung oder Duldung die Straftat begangen wurde.
Auf Grund der festgestellten Tatsache der Kinderentführung auf das Territorium der Russischen Föderation wurde an das russische Außenministerium unverzüglich eine Verbalnote abgeschickt, mit der entschiedener Aufforderung alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückkehr der Kinder in die Ukraine zu gewährleisten und die Personen zu bestrafen, welche Beihilfe der illegalen Ausreise der Kinder nach Russland geleistet haben.
Ukrainisches Außenministerium kontrolliert diese Sache und hat die notwendigen diplomatischen Mechanismen eingesetzt. Der Generalkonsul der Ukraine in Rostow-am-Don arbeitet weiterhin vor Ort, um die notwendige konsularische Hilfe für die Heimkehr der ukrainischen Kinder zu leisten.