Ab dem 1.November 2014 wird keine Konsulargebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf ein langfristiges Visum (Typ D) für deutsche Staatsangehörige erhoben.
Ab dem 1.November 2014 wird keine Konsulargebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf ein langfristiges Visum (Typ D) für deutsche Staatsangehörige erhoben.
Veröffentlicht am 30 Oktober 2014 Jahr 18:05
Ab dem 1.November 2014 wird keine Konsulargebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf ein langfristiges Visum (Typ D) für deutsche Staatsangehörige erhoben.