Am 4. März 2015 wurde von der Regierung der Ukraine der Erlaß «Über einige Fragen der Überquerung der Staatsgrenze der Ukraine» № 86 genehmigt, der am Tag ihres Veröffentlichung in Kraft tritt.
Gemäß dem Artikel 7 des Vertrags zwischen dem Ministerkabinett der Ukraine und der Regierung der Russischen Föderation über das Verfahren der Überquerung der russisch-ukrainischen Staatsgrenze von Bewohnern der Grenzregionen der Ukraine und der Russischen Föderation, das am 18. Oktober 2011 in Donezk abgeschlossen wurde, führt die ukrainische Seite in einseitiger Weise zeitweilige Beschränkungen von Überschreiten der ukrainischen Staatsgrenze von Bewohnern der Grenzregionen Russlands ein.
Mit der Annahme des Beschlusses am 16. März 2015 werden die Bürger der Russischen Föderation - die Bewohner der Grenzregionen Russlands in die Ukraine nur durch internationale und zwischenstaatliche Grenzübergangsstellen einreisen können auf der Grundlage der Dokumente, die für Reisen ins Ausland gültig sind, und sich in der Ukraine bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise befinden, und dementsprechend nicht in der Lage sein, in die Ukraine durch lokale Kontrollstellen einzureisen.