Über die Erklärung zum Einkommen von BürgerInnen der Ukraine in 2014
Mit dem Zweck das Verfahren der Steuernerklärung von den BürgerInnen für das Jahr 2014 zu verbessern, wurden durch staatliche Finanzant der Ukraine zusätzliche Maßnahmen für die Erweiterung der Steuerbasis, Vergrößerung der Steuerzahlung und Feststellung von realen Steuerzahlern unternommen.
Steuererklärung ist nicht nur wichtige Pflicht von jedem Bürger, sondern auch eine Möglichkeit Steurn freiwillig zu deklarieren und zahlen, von der der Staatshaushalt, sozioökonomische Entwicklung von den Regionen und die Wohlfahrt von den ukrainischen BürgerInnen abhängen.
Viele ukrainische BürgerInnen, die eine permanente Wohnsitz in der Ukraine haben, und ihr Einkommen außerhalb der Ukraine verdienen, haben keine Möglichkeit sie zu deklarieren. Um dies zu ermöglichen schafft staatliche Finanzamt entsprechende Bedingungen. Die Steuererklärung kann im Ausland ausgefüllt und per Post oder per E-Mail nach Ihrem Wohnort in der Ukraine an die stattliche Steueraufsicht gesendet werden.
Die nächste Frist für die Erklärung von Eigentum und Einkommen für das Jahr 2014 von den ukrainischen BürgerInnen ist der 1. Mai 2015.
Es ist wichtig zu vermerken! Ab 01.01.2015 gilt das durch die Werchowna Rada gebilligte Gesetz “zur Änderung der Abgabenordnung der Ukraine und der Gesetzgebung der Ukraine über die Steuerreform”.