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Kommentar des Außenministeriums der Ukraine im Bezug auf die Vorbereitung seitens Russlandі der Wahlen ins Parlament der Russischen Föderation auf der vorübergehend besetzten Autonomen Republik Krim
Veröffentlicht am 14 September 2015 Jahr 17:39

Kommentar des Außenministeriums der Ukraine im Bezug auf die Vorbereitung seitens Russlands der Wahlen ins Parlament der Russischen Föderation auf der vorübergehend besetzten Autonomen Republik Krim

 

Das Außenministerium der Ukraine äußert Protest im Bezug auf die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation, die Wahlkreise für die Durchführung der Wahl ins russische Parlament auf der durch Russische Föderation vorübergehend besetzen Autonomen Republik Krim und in Sewastopol, zu gründen.

Ein weiterer Versuch der Russischen Föderation, die eigenen Gesetze auf dem Territorium der souveränen Ukraine durchzusetzen, ist eine grobe Verletzung der völkerrechtlichen Normen, der ukrainischen Verfassung, der Resolution der UN-Generalversammlung «Territoriale Integrität der Ukraine» vom 27. März 2014, Baku-Deklaration und Resolution der Parlamentarischen Versammlung OSZE (28.Juni – 2.Juli 2014), Helsinki-Deklaration der OSZE PV (5. – 9. Juli 2015), und ist eine Provokation sowohl für die Ukraine als auch für die ganze Welt.

Laut Art. 9 der ukrainischen Verfassung „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Bürgern sowie über das Rechtsregime in dem vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine“, sind alle Verwaltungen, ihre Beamten und Mitarbeiter auf dem vorübergehend besetzten Territorium und ihre Tätigkeit illegal, wenn diese nicht nach der ukrainischen Verfassung eingestellt oder gegründet wurden.

Die ukrainische Seite erkennt weder das sogenannte „Referendum“ vom 16. März 2014, noch andere, auf den vorübergehend besetzten ukrainischen Gebieten stattfindende „Wahlverfahren“ an.

Ukrainisches Außenministerium ruft alle Staaten, internationale und Sonderorganisationen, die auf der vorübergehend besetzten Autonomen Republik Krim und in Sewastopol durchgeführten Pseudo-Wahlverfahren, nicht anzuerkennen, und sich von den Maßnahmen wie Entsendung von Beobachtern zu enthalten, da es zur Legitimierung der illegalen Wahl führen kann.

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