Kommentar des Außenministeriums der Ukraine über den Sonderbeauftragten des Generalsekretärs des Europarats für Menschenrechte auf der Krim
Seit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Autonomen Republik Krim und Sewastopol von der Russischen Föderation fordert die Ukraine ständig Russland als Besatzungsbehörde auf, den Zugang für die internationalen Organisationen zu der besetzten Halbinsel zu gewähren. Das Monitoring der Situation im Menschenrechtebereich soll durchgeführt werden, da die Grundfreiheiten und Menschenrechte in der Autonomen Republik Krim schwer verletzt werden.
Der Besuch von Gerard Studmann auf der illegal besetzten Halbinsel ist das Ergebnis der laufenden Konsultationen zwischen dem Außenministerium der Ukraine und dem Sekretariat des Europarates über die Möglichkeiten, den freien Zugang zu der besetzten Krim für die Konventions- und Monitoringsgruppen des Europarats sowie für andere internationale Organisationen bereitzustellen.
Der Besuch erfolgt nach dem Besuch in Kyjiw, wo sich Gerard Studmann unter anderem mit der Führung des Außenministeriums der Ukraine getroffen hat. Zurzeit dauert der Dialog über die Parameter des Mandats von dem Sonderbeauftragten des Generalsekretärs des Europarates über Menschenrechte auf der Krim.
Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarates in 2014-2015 haben mehrmals die Beschlüsse über den Status der besetzten Krim und die Menschenrechtslage in der Autonomen Republik Krim gefasst. Diese Beschlüsse sind eine wichtige Grundlage für die Tätigkeit des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs des Europarates für Menschenrechte auf der Krim.