Erklärung des Außenministeriums der Ukraine im Zusammenhang mit dem Beschluß, die vorübergehend besetzten Gebiete der Autonomen Republik Krim und die Stadt Sewastopol in den Südlichen Landkreis der Russischen Föderation aufzunehmen.
Das ukrainische Außenministerium äußert seinen starken Protest gegen den Beschluß, die vorübergehend besetzten Gebiete der Autonomen Republik Krim und die Stadt Sewastopol in den Südlichen Landkreis der Russischen Föderation aufzunehmen.
Diese Entscheidung ist nichtig, sie schafft keine Rechtsfolgen sowie hat keinen Einfluss auf den Status der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und der international anerkannten Grenzen der Ukraine.
Der Staat-Besatzer verachtet weiterhin bewusst die UN-Charta, die Resolution der UN-Generalversammlung A/ RES / 68/262 "Die territoriale Integrität der Ukraine", die KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975, das Memorandum über Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen im Jahr 1994, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen der Ukraine und der russischen Föderation im Jahr 1997 und die anderen Regeln des Völkerrechts.
Das ukrainische Außenministerium fordert wiederum die Russische Föderation zu ihren internationalen Verpflichtungen zurückzukehren und die Aggression und die illegale Besetzung von Staatsgebieten der Ukraine einzustellen.
Das Außenministerium der Ukraine hat die entsprechende Note an die russische Seite mit Blick auf den gefassten Beschluß versendet.