Aufgrund der schnellen Verbreitung von Coronavirus verabschiedete die Regierung der Ukraine den Erlass Nr. 392 vom 20. Mai 2020, der unter den anderen Maßnahmen die Schließung der Staatsgrenze der Ukraine für den internationalen Personenflugverkehr voraussichtlich bis zum 15. Juni 2020 einschließlich vorsieht.
Sollte die Situation sich bis zu diesem Zeitpunkt verbessern, wird dieses Datum geändert. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich im Moment im Ausland aufenthalten, bei denen die Gültigkeit deren Visums oder Aufenthaltsberechtigung in den nächsten Tagen zu Ende geht, können sich an Ausländerbehörden auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland wenden und den Antrag auf eine Verlängerung stellen.
Für weitere Fragen könnte man sich unter der Telefonnummer +49 (0) 30 2888 7116 oder [email protected] an die Botschaft der Ukraine in Deutschland wenden.
Text des Erlasses auf Ukrainisch ist unter https://www.kmu.gov.ua/npas/pro-vstanovlennya-karantinu-z-metoyu-zapobigannya-poshirennyu-na-teritoriyi-ukrayini-gostroyi-respiratornoyi-hvorobi-covid-19-sprichinenoyi-koronavirusom-sars-cov-i200520-392 zu finden.