Sehr geehrte Damen und Herren,
Angesichts der Verlängerung des Lockdowns in Deutschland durch die deutsche Bundesregierung und den Berliner Senat als Reaktion auf die rasche Verbreitung von COVID-19-Erkrankungsfällen informieren wir Sie über die vollständige Einstellung der konsularischen Sprechstunden in der Botschaft der Ukraine in Deutschland voraussichtlich bis zum 15. Februar 2021.
Während dieser Zeit akzeptiert die konsularische Abteilung der Botschaft AUSSCHLIESSLICH Anträge von Bürgern der Ukraine auf eine Rückkehrbescheinigung in die Ukraine (nach persönlicher Einreichung der Unterlagen) und erledigt die Ausgabe eines zuvor ausgestellten Reisepasses (Terminvergabe über die Webseite der Botschaft der Ukraine in Deutschland).
Alle gesetzlich vorgesehenen postalischen und elektronischen Anfragen werden täglich von den Kollegen bearbeitet.
Notarielle Angelegenheiten werden, falls erforderlich und möglich, von einem deutschen Notar im Wohn- / Aufenthaltsort in Deutschland durchgeführt, mit der weiteren Beglaubigung durch Apostille (APOSTILLE).
Wir bitten um Verständnis für diese Unannehmlichkeiten!
Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine in Deutschland