Sehr geehrte Damen und Herren,
Angesichts der Einführung des Lockdowns in Deutschland bis zum 10. Januar 2021 durch die deutsche Regierung und den Berliner Senat als Reaktion auf eine rasche Verbreitung von COVID-19-Erkrankungsfällen informieren wir Sie über die vollständige Einstellung der konsularischen Sprechstunden in der Botschaft der Ukraine in Deutschland ab dem 18. Dezember 2020 voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021.
Während dieser Zeit akzeptiert die konsularische Abteilung der Botschaft AUSSCHLIESSLICH Anträge von Bürgern der Ukraine auf eine Rückkehrbescheinigung in die Ukraine (nach persönlicher Einreichung der Unterlagen).
Alle gesetzlich vorgesehenen postalischen und elektronischen Anfragen werden täglich von den Kollegen bearbeitet.
Notarielle Angelegenheiten werden, falls erforderlich und möglich, von einem deutschen Notar im Wohn- / Aufenthaltsort in Deutschland durchgeführt, mit der weiteren Beglaubigung durch Apostille (APOSTILLE).
Wir bitten um Verständnis für diese Unannehmlichkeiten!
Und wünschen Ihnen gute Gesundheit und schöne Ferien!
Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine in Deutschland