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Appell der Werchowna Rada der Ukraine an den Bundestag zur Anerkennung des Holodomor von 1932-1933 als Genozid am ukrainischen Volk
Veröffentlicht am 16 Dezember 2021 Jahr 18:30

Inoffizielle Übersetzung aus dem Ukrainischen

 

Appell der Werchowna Rada der Ukraine 

an den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland 

zur Anerkennung des Holodomor von 1932-1933 

als Genozid am ukrainischen Volk


In der Erkenntnis, dass eine gebührende Ehrung, Anerkennung und Erinnerung an die Opfer des Holodomor dazu beitragen wird, eine Wiederholung dieser schrecklichen Ereignisse zu verhindern, die Millionen das Leben gekostet haben;

in Anbetracht dessen, dass eine Atmosphäre von Gleichgültigkeit und Angst vor der Wahrheit in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu Verbrechen geführt hat, die noch immer das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen;

in der Erkenntnis, dass es eine gemeinsame Priorität unserer Staaten sein muss, künftige Generationen vor den Schrecken von Genoziden und anderen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen;

in Begrüßung dessen, dass die Bundesrepublik Deutschland eine konsequente Haltung einnimmt, bei der Förderung der Wiederherstellung der historischen Erinnerung an die Opfer schrecklicher Ereignisse in der Vergangenheit sowie bei der Anerkennung und beim Überdenken der Rolle totalitärer Regime bei Verbrechen, mit dem Ziel, damit sie sich in Zukunft niemals wiederholen;

in dem Aufruf, historische Gerechtigkeit herzustellen und sich gegen die Verdrehung der Geschichte und Versuche auszusprechen, das Ausmaß der Verbrechen des repressiven Regimes gegen Millionen von Menschen zu minimieren;

in der Wertschätzung, dass eine Reihe ausländischer Staaten sowie die US-Kommission zur Erforschung der Großen Hungersnot in der Ukraine, die zu dem Schluss gekommen ist, dass J. Stalin und sein Gefolge 1932-1933 einen Genozid an den Ukrainern begangen haben, einen wegweisenden Beitrag zur internationalen Anerkennung des Holodomor von 1932-1933 in der Ukraine geleistet haben;

in Anbetracht dessen, dass sich Genozid als Verbrechen nicht aus nationalem Recht oder internationalen Abkommen ableiten lässt, sondern aus der Natur der Tat selbst, und daher die Anerkennung eines Genozids, auch nach den Erfahrungen der Bundesrepublik Deutschland, nie vom Zeitpunkt des Verbrechens abhängt, auch nicht davon, ob zu dem Zeitpunkt des Verbrechens entsprechende völkerrechtliche Instrumente vorhanden waren;

in Betonung dessen, dass der Holodomor tatsächlich gegen die Ukrainer als Nation gerichtet war, was die Millionen schrecklicher Todesfälle in der Ukraine belegen, aber auch die Tatsache, dass die Hungersnot von massenhaften Repressionen gegen Intellektuelle, Geistliche und andere Schichten der ukrainischen Gesellschaft begleitet war, und das im gleichen Zeitraum und mit dem gleichen Ziel, nämlich das gesamte ukrainische Volk oder einen wesentlichen Teil davon zu vernichten;

in Erinnerung dessen, dass auch die Verbrechen des Sowjetregimes in anderen Republiken gebührend anerkannt werden müssen, ohne jedoch auf die Einstufung des Holodomor als Genozid am ukrainischen Volk in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen;

in Bekräftigung ihres unerschütterlichen Einsatzes für die Ideale des Humanismus und ihres selbstlosen Bestrebens, die Wahrheit nach Jahrzehnten des Schweigens im sowjetischen Völkergefängnis wiederherzustellen;

in Betonung dessen, dass die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bei der Pflege der Wiederherstellung des historischen Gedächtnisses für die Ukraine seit jeher Priorität hat;

in der Feststellung, dass die Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, offen über Verbrechen der Vergangenheit zu diskutieren und sie anzuerkennen, immer Vorbild war und Millionen von Menschen in der Ukraine und anderen Ländern Kraft gab;

RUFT DIE WERCHOWNA RADA DER UKRAINE DEN BUNDESTAG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AUF,

den Holodomor von 1932-1933 in der Ukraine als Genozid am ukrainischen Volk anzuerkennen und diese Ereignisse politisch zu bewerten, was ein wichtiges Signal für das Gedenken an die Millionen Opfer dieses Verbrechens des totalitären Regimes und ein bedeutender Beitrag für eine friedliche und sichere Zukunft künftiger Generationen sein wird;

jedem Versuch entgegenzuwirken, das Ausmaß dieses Verbrechens zu minimieren oder zu rechtfertigen, das keinen anderen Grund hatte als die Absicht der sowjetischen Führung, das ukrainische Volk oder einen wesentlichen Teil von ihm zu vernichten;

gemeinsame wissenschaftliche systemische Forschungen zur historischen Rolle Deutschlands während des Holodomor aufzunehmen, insbesondere zu dessen Wahrnehmung seitens der deutschen Behörden und der Gesellschaft, unter Berücksichtigung der engen wirtschaftlichen Kontakte zwischen der UdSSR und Deutschland 1932-33 sowie des Schicksals der deutschen Minderheit auf dem Territorium der sowjetischen Ukraine;

die Kenntnis von den Ereignissen des Holodomor 1932-1933 bei der deutschen Öffentlichkeit zu fördern, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um diesen Ereignissen im Bildungsbereich gebührende Aufmerksamkeit zu schenken;

die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung des historischen Gedächtnisses auf der Grundlage von Gegenseitigkeit, Respekt und dem gemeinsamen Streben nach historischer Gerechtigkeit weiterzuentwickeln.


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