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Kommentar des Referats für Informationspolitik des ukrainischen Außenministeriums bezüglich der Unterstützung von terroristischer Aktivität in den Gebieten von Donezk und Lugansk durch Russland
Veröffentlicht am 02 Juni 2014 Jahr 19:28

Im Zusammenhang mit der Vermehrung von Fällen des Eindringens in die Ukraine durch bewaffnete Kämpfer aus dem Territorium der Russischen Föderation, sowie mit der Aktivierung ihrer terroristischer Tätigkeiten in den Gebieten von Donezk und Lugansk, die eine Bedrohung dem Leben und der Sicherheit der ukrainischen Bürger darstellen, äußert das ukrainische Außenministerium wiederum einen entschlossenen Protest gegen die Politik des Kreml, die auf militärische, material-technische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung terroristischer Organisationen „DNR“ und „LNR“ gerichtet ist. Ein besonderes Besorgnis verursachen Erklärungen einzelner offizieller Vertreter der Russischen Föderation, insbesondere Ramsan Kadyrows, die die Absichten zur Fortsetzung der Praxis, Terroristen durch entsprechende russische Sondereinheiten zu verstärken, bestätigen.

Kämpfer dieser Organisationen begehen Morde, Folterungen und andere Arten des unmenschlichen Verhaltens gegenüber die ukrainische Zivilbevölkerung, besetzen und zerstören Objekte der Infrastruktur, plündern und rauben. Indem sie ihnen Hilfe gewährleistet, verstoßt Russland gegen die laut einem ganzen Komplex internationaler vertragsrechtlichen Instrumente im Bereich der Vorbeugung und Gegenwirkung dem internationalen Terrorismus eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere gegen die Vorschriften der Internationalen Konvention zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vom 9. Dezember 1999, des  Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005. Eine solche Politik widerspricht auch dem durch die UN-Generalversammlung in ihren Deklarationen vom 24. Oktober 1970 (2625 (XXV) und vom 9. Dezember 1994 (49/60) verkündeten und durch den UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1189 (1998) vom 13. August 1998 bestätigten Prinzip, demzufolge jeder UN-Mitgliedsstaat verpflichtet ist, sich von der Organisierung, Aufhetzung, Hilfeleistung oder Beteiligung an terroristischen Aktivitäten in einem anderen Staat oder von der Nachsicht der Organisationstätigkeit im Rahmen seines Territoriums, die auf das Begehen solcher Taten gerichtet ist, abzuhalten.

Außerdem kann die Steuerung gut vorbereiterer und bewaffneter russischer Söldner auf das Territorium der Ukraine aus dem Territorium der Russischen Föderation nicht anders als Terrorismusexport auf das Territorium der Ukraine qualifiziert werden. Zusammen mit der Durchführung von Schaumanöver der Streitkräfte Russischer Föderation neben der ukrainisch-russischen Staatsgrenze, der periodischen Verletzung des Luftraumes der Ukraine durch russische Flugzeuge, Anlegen von Antipersonen- und Antipanzerminen auf dem Territorium der Ukraine, der Linie des Aufhaltens russischer Okkupationskräfte in der Autonomen Republik Krim entlang, stellen sie eine bewusste und grobe Verletzung von Prinzipien des Gewaltverbots, des Verbots von Bedrohung mit Gewalt, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und des Respektierens der territorialen Souveränität, die durch die UN-Charta festgelegt sind.

Wir verlangen von der Russischen Föderation, die Organisierung der terroristischen Aktivität, die Aufhetzung und die Leistung jeglicher Hilfe den terroristischen Organisationen, die in den östlichen Gebieten der Ukraine tätig sind, einschließlich der Praxis, russische bewaffnete Diversionsgruppen auf das Territorium der Ukraine zu entsenden, dringlich einzustellen.

Eine angemessene Zusammenarbeit der russischen Seite im Rahmen der existierenden vertragsrechtlichen Instrumente und Sicherheitsmechanismen würde erlauben, sowohl die Leben einer bedeutenden Zahl der Bürger Russischer Föderation, die sich illegal auf dem Territorium der Ukraine aufhalten und an der terroristischen Aktivität teilnehmen, als auch die der ukrainischen Rechtsschutzbeamten zu sparen. 

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