Das Außenministerium der Ukraine erhob entschiedenen Protest im Zusammenhang mit den Versuchen der Russischen Föderation ihre nationale Rechtsprechung auf die ukrainische Nuklearanlagen und der Ukraine angehörenden Materialen, die sich auf dem vorübergehend besetzten Territorium auf der Krim und Sewastopol befinden, zu erweitern. Ebenfalls wurde der Protest gegen den Versuch Abkommensbestimmungen zwischen USSR und IAEA vom 21. Februar 1985 auf die genannten Anlagen anzuwenden.
In der ukrainischen Verbalnote an die russische Seite wurde darauf hingewiesen, dass alle Nuklearanlagen, Anlagen und Materialien, die sich auf der Krim und in der Stadt Sewastopol befinden, Eigentum der Ukraine sind. Rechtlicher Status, Betriebsverfahren, Betreuung von diesen Objekten wurden von den Gesetzten der Ukraine, Vorschriften des Abkommens zwischen der Ukraine und IAEO zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtweitergabe von Kernwaffen vom 21. September 1995 und mit dem Zusatzprotokoll zu diesem Vertrag von 15. August 2000 geregelt.
Die Versuche der Russischen Föderation einseitig die nationale Rechtsprechung über Atomanlagen der Ukraine, die sich auf dem vorübergehend besetzten von der Russischen Föderation Territorium befinden, zu ändern, sind geringfügig. Solche Maßnahmen gefährden das internationale Regime, das durch den Vertrag über die Nichtweitergabe von Kernwaffen von 1. Juli 1968 etabliert wurde.
Ebenfalls wurde betont, dass Einrichtung oder Umleitung von Atommaterialien oder anderen Kernobjekten der Ukraine, einschließlich Forschungsreaktor DR-100 und anderen kerntechnischen Anlagen der Nationalen Universität von Nuklearenergie und Industrie Sewastopol in der ganzen Ukraine, einschließlich auf dem vorübergehend besetzten Territorium der Krim und in der Stadt Sewastopol, unterlassen wird.
In diesem Zusammenhang warnt das Außenministerium der Ukraine die russische Seite vor der Durchführung jeglicher Maßnahmen, die mit der Missachtung vom nicht-nuklearen Status des Teiles der Ukraine, der von der Russischen Föderation annektiert ist, verbunden sind und vor der Erweiterung von Vorschriften des Abkommens zwischen USSR und IAEO von 21. Februar 1985 auf Nuklearanlagen und Materialien.