Implementierung von Minsk: Werchowna Rada billigt den Sonderstatus sowie Selbstverwaltungsrechte für Donbass
Das ukrainische Parlament hat am 17.März 2015 im Einklang mit dem Abkommen von Minsk sowie den ODIHR-OSZE-Normen einen Gesetzentwurf gebilligt, der einen Sonderstatus und begrenzte Selbstverwaltungsrechte für die von Separatisten kontrollierten Teile der Ostukraine vorsieht, sofern dort Regionalwahlen nach ukrainischer Rechtsprechung abgehalten werden. Der Sonderstatus soll auf drei Jahre befristet sein.