Kommentar des Außenministeriums der Ukraine im Zusammenhang mit der Einschränkung der Grundrechte und Freiheiten in der Russischen Föderation
Mit großer Besorgnis beobachtet das Außenministerium der Ukraine die Einschränkung der Grundrechte und Freiheiten in der Russischen Föderation.
Am 23. Mai 2015 unterschrieb der russische Präsident das Gesetzt Nr. 129-FG “Über Änderungen einiger Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation”. Laut dieses Gesetzes wurde das Kapitel 29 des Strafgesetzbuches durch den Artikel 284 “Tätigkeit der ausländischen oder internationalen Nichtregierungsorganisationen auf dem Territorium der Russischen Föderation, im Bezug auf welche eine Entscheidung getroffen wurde, ihre Tätigkeit als unerwünscht auf dem Territorium der Föderation zu betrachten” ergänzt.
Mit diesem Gesetzt wird der Begriff der “Unerwünschtheit”für ausländische und internationale NGOs eingeführt.
Wir betrachten dieses Gesetz als diskriminierend, das auf die Verstärkung des Drucks auf die Zivilgesellschaft, Einschränkungen der Meinungsfreiheit, unabhängigen Medien und die politische Opposition in Russland ausgerichtet ist. Dies zeugt über eine andauernde und stillschweigende Kampagne gegen die Meinungsverschiedenheit und gegen jegliche Opposition im Land.
Wir rufen die russische Seite ihre internationalen Verpflichtungen einzuhalten und allgemein anerkannte gesetzliche Kriterien der zivilisierten Welt zu respektieren sowie gesetzwidrige Praxis der Einführung von Mechanismen, die auf die Einschränkung von der Meinungsfreiheit und Medien gerichtet ist, zu stoppen.