Die Veränderungen der Rechtsvorschriften werden die Transparenz im Bereich des Staatsankauf steigern
Am Mittwoch, den 27. Mai präsentierte der Wirtschaftsminister die Veränderungen zum Gesetzt über Staatsankauf, die Korruptionsrisiko reduzieren und die Teilnahme von den unterschiedlichen Unternehmen im Staatsankauf vereinfachen werden.
Laut der Veränderungen sind alle Bewerber um den staatlichen Auftrag verpflichtet, die Auskunft über den letzten Begünstigten zu geben. In Rahmen von der Fortsetzung der Deregulierung ist es vorgeschlagen die Befugnisse des Finanzministerium bei der Überprüfung von Dokumenten während der Registrierung von Verträgen zu beschränken und die Kontrolle über die Ankaufprozeduren etc. zu beseitigen.