Vorläufige Einstellung der Aufnahme von Anträgen für die Anfertigung von Reisepässen für die ukrainischen Staatsbürger.
Zum Vollzug der Anforderungen gemäß dem Gesetz der Ukraine “Über das gemeinsame staatliche demografische Register sowie über Dokumente, die Staatsangehörigkeit der Ukraine, ihre Identität und Sonderstatus bestätigen“ das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten beendet die Modernisierungsarbeiten des staatlichen Informationssystems der Anmeldung von Personen und ihre Dokumentation für das Außenministerium der Ukraine und für die auswärtigen diplomatischen Einrichtungen der Ukraine mit dem Zweck der Einführung, der Abfertigung und der Ausgabe von Reisepässen in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine von 07.05.2014 №152 “Über die Genehmigung der Form für die technische Beschreibung und Vorgehensweise für die Ausstellung, Ausgabe, Tausch, Übersendung, Beschlagnahme, Rückgabe dem Staat, Zerstörung des Reisepasses des Bürgers der Ukraine, seine temporelle Inhaftierung und Entnahme”, einschließlich Reisepässe mit kontaktlosen elektronischen Trägern der Information.
Mit dem Ziel der Installierung der Software Updates und der Sicherung des Übergangs zur Ausstellung von Reisepässen nach dem neuen Muster wird die Arbeit des staatlichen Informationssystems in Auslandsvertretungen unterbrochen.
Somit, ab 13. März 2015 werden die Anträge für die Ausstellung von Pässen für die Staatsbürger der Ukraine in der Konsularabteilung der Botschaft der Ukraine in Deutschland nicht berücksichtigt.
Die Information über Wiederaufnahme und Bearbeitung von den Aufträgen für die Ausstellung von Reisepässen der Bürger der Ukraine wird zusätzlich auf der Website der Botschaft veröffentlicht.
Konsularabteilung der Botschaft.
Berlin, 12.03.2015