Der Verfahrensablauf der Akkreditierung von Massenmedienvertreter bei der Einsatzleitung der Anti-Terror-Operation in Gebieten Donezk und Lugansk
Mit dem Ziel der Unterstützung von Medienvertreter führt der Sicherheitsdienst der Ukraine die Akkreditierung zum Zweck der Berichterstattung über den Ablauf der Anti-Terror-Operation in der Einsatzleitung in Gebieten Donezk und Lugansk.
Die Medienvertreter, die noch nicht von dem Sicherheitsdienst der Ukraine akkreditiert sind, bitten wir einen Brief auf dem Formular der Medienfirma mit der Bitte um die Akkreditierung der entsprechenden Mitarbeiter. Im Brief sollen folgende Angaben angegeben werden: der Name, der Vatersname, die Dienstposten der Medienvertreter, ihre Telefonnummer sowie auch das Datum und die Dauer der Dienstreise. Der Brief soll von dem Geschäftsführer der Medienfirma unterschrieben und abgestempelt werden. Dem Brief soll eine Kopie des Personalausweises (1-2 Seiten) sowie auch des Dienstausweises von Medienvertreter beigelegt werden.
Um den Vorgang der Akkreditierung zu beschleunigen kann man die eingescannten Kopien von obengenannten Dokumenten an folgende E-Mailadresse senden: [email protected]
Telefonnummer für allgemeine Auskünfte: (+38 044) 279-30-40.
Die Journalisten, die im Laufe der letzten 6 Monaten schon von dem Sicherheitsdienst der Ukraine akkreditiert wurden, können ohne den Verfahren zu wiederholen ihren Presseausweis von den Beauftragten des Ministeriums für Verteidigung der Ukraine, die unter folgenden Telefonnummer zu erreichen sind: +38098-671-30-40, bzw. weitere Information auf der offiziellen Webseite des Ministerium für Verteidigung der Ukraine bekommen - http://www.mil.gov.ua/en/.
Wichtige Hinweise für alle Pressemitarbeiter!
Laut des Gesetzes „Über die Terrorismusbekämpfung“ in Gebieten der Anti-Terror-Operation erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Massenmedienvertretern durch den Leiter der Einsatzabteilung oder seine Beauftragte.
Alle gesetzliche Ansprüche von den Teilnehmer der Anti-Terror-Operation ist eine Pflicht für alle Bürger und Beamter.
Es ist verboten folgende Information mittels der Massenmedien oder auf andere Weise zu verbreiten:
- die spezielle, technische und Ortung beinhaltende Verfahren und Taktiken der Durchführung der Anti-Terror-Operation enthüllt;
- die Durchführung der Anti-Terror-Operation, das Leben und die Gesundheit der Geisel und anderer Menschen, die sich im Einsatzgebiet oder außerhalb von dem befinden, gefährdet;
- die zum Zweck der Propaganda oder der Legitimation des Terrorismus dient, eine Aufforderung zu Terrorakten beinhaltet oder bestimmte Aussagen von Personen, die einen Widerstand gegen die Anti-Terror-Operation leisten, sowie auch dies auffordern, hat;
- die die Daten über die Gegenstände oder Stoffe, die unmittelbar zur Vorbereitung eines technologischen Terrorschlags genutzt werden können, beinhaltet;
- die die Information über den Personalstand der Sondereinheiten und die Mitglieder der Einsatzleitung der Anti-Terror-Operation, sowie auch über die Personen, die bei der Operation mitwirken, enthüllen;
Die Pressemitarbeiter sollen alle Ihre Aktionen auf dem Gebiet der ATO mit dem Presszentrum der ATO übereinstimmen.
In der internationalen Praxis wurden allgemeine ethische Normen der journalistischen Tätigkeit während des Anti-Terror-Einsatzes herausgearbeitet. Es wird den Journalisten, die den Verlauf der Einstellung der terroristischen Tätigkeit ausstrahlen folgendes empfohlen:
- keine Terroristen interviewen und sie nicht auf Sendung gehen lassen, ohne vorher die Genehmigung der Einsatzleiter zu bekommen;
- unverzüglich jegliche Informationen, die für die Rettung von Menschenleben behilflich sein könnten, an die Einsatzführung weiterleiten;
- keine persönliche Information von Geiseln sicherheitshalber bis zum Ende der Anti-Terror-Operation bekanntzugeben;
- die Kommentare, die den Terroristen zum weiteren gesetzwidrigen Handeln provozieren könnten, zu vermeiden;
- die Beschreibungen des Zustandes von Opfern , sowie auch ihre Personalien zu vermeiden;
- die Informationen zu vermeiden, die Gewalt, Terrorismus und Rassismus propagieren;
- nationale Identität und religiöse Traditionen der Bürger zu achten;
Die Geschäftsführung der Massenmedien soll in klarer Erkenntnis der risikoreichen Lage für Journalisten während der Dienstreise in den Gebieten der Anti-Terror-Operation sein.
Für die Journalisten, die in den Austragungsorten der militärischen Handlungen arbeiten, ist folgendes erforderlich:
- sich um seine persönliche Sicherheit kümmern;
- immer bei sich persönliche Schutzausrüstung (eine Panzerweste und einen Schutzhelm), zwei Handys, ein Ladegerät, erwünscht sind Funkgeräte, ein Verbandkasten oder Medizinkasten;
- die Telefonnummer des Pressezentrums der ATO und eigener Redaktion auswendig zu kennen;
- sich gut in der Gegend auskennen und auch die Routen in der Ortschaften, wo die Aufnahmen erfolgen werden, außerdem Sie sollen den Standort des Rettungsdienstes und der medizinischer Notversorgung genau wissen;
- jegliche ungerechtfertigte Risikohandlungen vermeiden, die für Sie eine Lebens- und Gesundheitsgefahr darstellen oder jemanden in Gefahr bringen können.
Die Quelle: http://www.ssu.gov.ua/sbu/control/uk/publish/article;jsessionid=D6D4DEC3BF35DC4F6E6118F58707BF48.app1?art_id=126867&cat_id=126866