Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren der ausländischen Staatsangehörigen, die ins zur Zeit besetzte Gebiet der Autonomen Republik Krim und Stadt Sewastopol fahren, betont noch einmal das Außenministerium der Ukraine, dass Ausländer und Personen ohne Staatsangehörigkeit das Recht haben, auf die Krim ausschließlich nach den Rechtsvorschriften der Ukraine, dem Völkerrecht und unter Berücksichtigung der UN-Resolution der Generalversammlung vom 27. März 2014 "die territoriale Integrität der Ukraine." zu reisen.
Die Einreise von Ausländern und Personen ohne Staatsangehörigkeit ins zur Zeit besetzte Territorium der Ukraine und die Ausreise daraus sind nur mit Sondergenehmigung der zuständigen Behörden durch die Kontrollpunkte der Ein- und Ausreise erlaubt.
Die aktuelle Gesetzgebung der Ukraine zur rechtlichen Regelung der Ein- und Ausreise ins zur Zeit besetzte Territorium der Ukraine ist aktuell bis die volle Souveränität der Ukraine mit dem besetzten Gebiet wiederhergestellt wird.
Keine Akzeptanz der Gesetze während des Besuchs dieses Gebiets (die Krim) wird von der ukrainischen Seite als bewusste Unterstützung des Aggressors und Besatzers , sowie als Mangel an Respekt für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine gesehen.
Wir fordern erneut, dass sich alle ausländischen Bürger an die Gesetzgebung der Ukraine und das Völkerrechts halten. In der Ukraine wird angemessen auf Verstöße gegen die etablierte Ordnung reagiert und die Täter vor Gericht gezogen, einschließlich durch die Anwendung der Rechtsvorschriften der Beschränkungen der Ukraine, und sogar ein Verbot auf die Einreise in die Ukraine.