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Vorübergehende Einreisesperre für ausländische Gäste in die Ukraine
Veröffentlicht am 28 August 2020 Jahr 09:32

Laut Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine „Über die Verhängung der Quarantäne und die Umsetzung von verschärften Maßnahmen gegen Epidemie auf den Territorien mit einer erheblichen Ausbreitung der akuten respiratorischen Erkrankung COVID-19, die durch Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht worden ist“ Nr. 641 ist es vorübergehend, bis zum 28. September 2020, für Ausländer verboten, in die Ukraine einzureisen.

Durch diese Verordnung wird jedoch die Einreise in die Ukraine während der Quarantänezeit für ausländische Staatsangehörige erlaubt, die:

  • zum unbefristeten bzw. vorübergehenden Aufenthalt auf dem Territorium der Ukraine berechtigt sind und über eine unbefristete bzw. vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine verfügen;
  • über eine Arbeitsgenehmigung in der Ukraine verfügen;
  • zu technischen Fachkräften gehören, die in die Ukraine auf Einladung von Vertretern von ukrainischen Unternehmen einreisen;
  • zum Fahr- und/oder Bedienungspersonal in Lastfahrzeugen, in Bussen, die einen Regelverkehr betreiben, sowie zu Mitgliedern der Besatzungen von Luft-, See- und Flussschiffen, zu Mitgliedern des Zug- und Lokomotivpersonals gehören;
  • in die Ukraine zu Studienzwecken einreisen;
  • als Ehegatte/Ehegattin sowie als Eltern, Großeltern oder Kinder eines ukrainischen Bürgers auftreten;
  • zu Mitarbeitern von ausländischen diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen, von Vertretungen der offiziellen internationalen Missionen und von in der Ukraine akkreditierten Organisationen sowie zu deren Familienmitgliedern gehören;
  • zu Leitern und Mitgliedern von offiziellen ausländischen Delegationen, zu Mitarbeitern von internationalen Organisationen sowie zu deren Begleitpersonen gehören und in die Ukraine auf Einladung des Präsidenten der Ukraine, der Werchowna Rada der Ukraine, des Ministerkabinetts der Ukraine, des Präsidialamts der Ukraine oder des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten einreisen;
  • auf Einladung des Außenministeriums der Ukraine einreisen;
  • zu Personen gehören, von denen die zur Transplantation bestimmten hämatopoetischen Stammzellen befördert werden;
  • zur medizinischen Behandlung in ukrainischen gesundheitlichen Einrichtungen einreisen;
  • ihren Wehrdienst in den ukrainischen Streitkräften leisten;
  • zum Ausbildungspersonal von Streitkräften der NATO-Mitglieder und der Teilnehmerstaaten des NATO-Programms „Partnerschaft für Frieden“ gehören, das in Ausbildungsaktivitäten für militärische Einheiten der ukrainischen Streitkräfte engagiert ist, oder auf Einladung des Verteidigungsministeriums der Ukraine einreisen;
  • zu Künstlern gehören, die auf Einladung einer Kultureinrichtung einreisen, und zwar mit je einer Begleitperson;
  • zur Teilnahme an offiziellen Sportwettkämpfen auf dem Territorium der Ukraine einreisen, gemeinsam mit ihren Begleitpersonen;
  • in der Ukraine als Flüchtlinge bzw. als zusätzlichen Schutzes bedürftige Personen anerkannt worden sind.

Anmerkung! Es ist jetzt auch nicht erlaubt, das Territorium der Ukraine im Transit zu durchfahren, sogar wenn ein Ausländer über Dokumente verfügt, die seine Ausreise ins Ausland innerhalb von zwei Tagen bestätigen.

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