Aufgrund der schnellen Verbreitung von Coronavirus verabschiedete die Regierung der Ukraine den Erlass Nr. 239 vom 25. März 2020, der unter den anderen Maßnahmen die Schließung der Staatsgrenze der Ukraine für alle Arten des internationalen Personenverkehrs bis zum 24. April 2020 vorsieht.
Sollte die Situation sich bis zu diesem Zeitpunkt verbessern, wird dieses Datum geändert. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich im Moment im Ausland aufenthalten, bei denen die Gültigkeit deren Visums oder Aufenthaltsberechtigung in den nächsten Tagen zu Ende geht, können sich an Ausländerbehörden auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland wenden und den Antrag auf Verlängerung stellen.
Für weitere Fragen könnte man sich unter der Telefonnummer +49 (0) 30 2888 7116 an die Botschaft der Ukraine in Deutschland wenden.