Kommentar des Außenministeriums der Ukraine über die Einführung des Mechanismus zur Übergehung der Entscheidungen von den zwischenstaatlichen Organen im Bereich des Menschenrechtsschutzes in der Russischen Föderation
Das Außenministerium der Ukraine äußert tiefe Besorgnis über die Verabschiedung von der Staatsduma Russlands am 4. Dezember 2015 des Gesetzes , das dem Bundesverfassungsgericht der Russischen Föderation bevollmächtigt, die Beschlüsse über die Übergehung der Entscheidungen von den zwischenstaatlichen Organen im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu fassen.
Dieser außerordentlich gefährliche Schritt untergräbt nicht nur das System des Menschenrechtsschutzes in der Russischen Föderation, sondern richtet Schaden für den Menschenrechtsschutz auf dem ganzen europäischen Kontinent an. Russland setzt weiterhin den Kurs auf der Schaffung des internen Mechanismus zur Übergehung der Entscheidungen fort. Die russische Regierung hat einen weiteren Schlag dem System der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihrem zentralen Element – EGMR versetzt.
Von nun Millionen von Menschen, die in Russland leben und nach der Gerechtigkeit in der Straßburger Gericht suchen, könnten die Möglichkeit entzogen werden, einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtswidrige Handlungen der russischen Behörden zu bekommen. Diese Entscheidung trifft auf die Interessen nicht nur Russen, sondern auch 46 Vertragsstaaten des Abkommens, ihre Bürgerinnen und Bürger, Drittstaatsangehörige, Staatenlose, Migranten und Flüchtlinge.
Russische Föderation hat mit ihrer Entscheidung die Warnung von dem Generalsekretär des Europarates verachtet. Thorbjørn Jagland hat im Oktober die russische Seite aufgefordert, die Problemfragen von der Durchführung der Entscheidungen des EGMR ohne "offenen Konflikt" zu lösen, da das "der einzige Weg, um unseren gemeinsamen gesamteuropäischen Rechtsraum zu bewahren" ist. Nach Jagland, eine Alternative dafür ist "eine Herausforderung der verbindlichen Entscheidungen des EGMR, die der Anfang vom Ende des einzigartigen Systems des Menschenrechtsschutzes sein wird."
Die Einführung von Russland der selektiven Gerechtigkeit ist ein weiterer Versuch, die Verantwortung für die schweren systematischen Massenverletzungen der Menschenrechte zu vermeiden, die durch die russischen Behörden sowie auch durch die illegalen bewaffneten Gruppen in der besetzten Krim und Donbas begangen werden. Wir sind der Auffassung, dass die Stärkung der Straflosigkeit des Beamtenapparates in Russland vertieft nur die internationale Isolation des Staates und zeugt von seinem Scheitern, die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu halten.
Die Unfähigkeit der Russischen Föderation zur Verständigung im Bereich des Menschenrechtsschutzes, zusammen mit der Annahme der repressiven Gesetzgebung über "ausländische Agenten" und "unerwünschte Organisationen", Zensur in den Medien und im Internet, Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, Übergehung der Rechte der ethnischen und anderen Minderheiten weisen auf die weitreichende Offensive der russischen Behörden auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland.
Wir fordern den Europarat und die gesamte internationale Gemeinschaft dazu auf, eine angemessene Antwort auf diese negative Entwicklung zu geben und alle zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Instrumente einzusetzen, um die russischen Behörden zu zwingen, auf den Weg der demokratischen Entwicklung und ordnungsgemäßen Umsetzung der internationalen Verpflichtungen zurückzukehren. In diesem Zusammenhang fordern wir den Ministerrat auf, die politische Kontrolle der Erfüllung von Russland seiner Aufgaben und Pflichten vor dieser Organisation wiederaufzunehmen. Wir bitten auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates darum, auf der Sitzung im Januar 2016 während der Erörterung über die Verlängerung der Beschränkungen für die Rechte und Befugnisse der russischen Delegation auf diese Situation Rücksicht zu nehmen. Sowie bitten wir den Generalsekretär des Europarates darum, einen Bericht über den Stand der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Russland vorzubereiten. Wir sind der Meinung, dass das von der Staatsduma verabschiedete Gesetz von der Venedig-Kommission in Übereinstimmung mit den europäischen Grundsätzen und Standards überprüft werden muss.